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Übergabeprotokoll: Wohnungsabnahme, Zählerstände, Schlüssel, Kaution
Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen sollte sich der Mieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter die Rückgabe der Wohnung in vertragsgemäßem Zustand schriftlich bestätigen lassen. Im Übergabeprotokoll bzw. Abnehmaprotokoll werden die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas, die Übergabe der Schlüssel, der Zustand und etwaige Mängel der Mietsache sowie die Zahlung/Rückzahlung der Kaution dokumentiert. Das Übergabeprotokoll muss vom Vermieter und vom Mieter unterzeichnet werden. Ein Übergabeprotokoll sollte natürlich vor dem Umzug auch für die neue Wohnung gemeinsam mit dem neuen Vermieter unterzeichnet werden, um den Zustand der Wohnung bzw. des Hauses zum Zeitpunkt des Einzugs zu dokumentieren und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Mag ein Wohnungsübergabeprotokoll auch dem Vermieter zunächst vermeintliche Vorteile verschaffen, so zeigt die Praxis, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Wenn zum Beispiel ein Vermieter im Übergabeprotokoll einmal bestätigt hat, dass der bisherige Mieter die Mietsache ordnungsgemäß übergeben hat, so bietet sich dem Vermieter aus juristischer Sicht kaum eine Möglichkeit, später noch gegen den Mieter vorzugehen.
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21.11.2024 18:42 Uhr
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