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Standesamt und Namensrecht - Was wird mit unserem Namen?
Vor der Heirat müssen sich Braut und Bräutigam entscheiden, ob ein Ehepartner den Familiennamen des anderen Ehepartners annimmt, ob Braut und Bräutigam jeweils Ihren bisherigen Familiennamen beibehalten oder ob einer der Ehepartner einen Doppelnamen führen möchte. Die Namensgebung kann komplizierter werden, wenn einer der Ehepartner schon mal verheiratet war oder wenn die Namensgebung von schon vorhandenen Kindern zu berücksichtigen ist.
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21.11.2024 18:54 Uhr
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