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Abmeldung in Kaiserslautern
Beschreibung:
Bei Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz ist keine Abmeldung notwendig. Ansonsten ist diese innerhalb einer Woche nach Wegzug vorzunehmen.
Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, aus dessen Wohnung diese Person auszieht.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson.
Die Bestellung/der Gerichtsbeschluß ist mitzubringen.
Haupt- und Organisationsamt
Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631/365-2457, -2506 und -2502, -2503, -25 70
Fax: 0631/365-2772
Email: Buergercenter@Kaiserslautern.de
URL: http://www.kaiserslautern.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
Freitag: 7.30-13.00 Uhr
Notwendige Unterlagen:
Abmeldeformular; kann direkt im Bürgercenter ausgefüllt und unterschrieben werden.
Kosten/Gebühren: nein
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22.12.2024 03:21 Uhr
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