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Notare
Jeder Hauskauf, welcher immer auch mit einem Grundstückskauf verbunden ist, muss von einem Notar notariell beurkundet werden. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags hat der Notar u.a. die Aufgabe, Zahlungen zwischen Käufer und Verkäufer zu überwachen und/oder Gelder treuhänderisch zu verwahren sowie für die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch zu sorgen. Der Notar ist grundsätzlich verpflichtet, gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer die Neutralität zu wahren. Er sorgt dafür, dass der Hauskauf gemäß dem Willen von Käufer und Verkäufer und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen vonstatten geht.
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21.12.2024 12:37 Uhr
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