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Gesetzliche Krankenversicherung
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich – sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge – es lohnt sich.
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23.12.2024 07:14 Uhr
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