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AusbaubeiträgeBeschreibung: Nach der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Wege, Plätze) ergibt sich nach einem gewissen Zeitablauf die Notwendigkeit, die gesamte Anlage oder eine Teileinrichtung dieser Anlage (z.B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung) zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Die Durchführung solcher Ausbaumaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. Den Eigentümerinnen/Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten (=Beitragspflichtigen) der angrenzenden Grundstücke entstehen durch die Baumaßnahmen wirtschaftliche Vorteile. Deshalb hat der Landesgesetzgeber im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, daß die Beitragspflichtigen als Gegenleistung an den Ausbaukosten zu beteiligen sind. Die Höhe des beitragspflichtigen Anteils wird vom Stadtrat beschlossen. Dabei hat er den Vorteil, der der Allgemeinheit aus der Ausbaumaßnahme erwächst, zu berücksichtigen. Informationen über den Beitragsstatus 'Ihrer Straße' erhalten Sie unter den angegebenen Telefonnummern. zuständiges Amt: Tiefbauamt zuständige Abteilung: Erschließungs- und Ausbaubeiträge Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) sind erforderlich. Kosten/Gebühren: Der Ausbaubeitrag ist bei der zuständigen Beitragsabteilung zu erfragen. Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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22.12.2024 05:00 Uhr
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