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Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Unabhängig von der Art oder Form der geplanten Unternehmensgründung (siehe 'Gründungsarten') können Arbeitslose neben den üblichen Fördermitteln für Existenzgründer auch Sonderleistungen des Arbeitsamtes (z. B. den Gründungszuschuss oder das Überbrückungsgeld) in Anspruch nehmen.
Ob und ggf. welche Förderung für Ihr Vorhaben in Betracht kommen könnte, erfahren Sie über die folgenden Links.
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Navigation ‘Existenzgründung & Existenzgründer’
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24.11.2024 05:18 Uhr
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