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Grundsteuer (Steueramt)
Beschreibung:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke). Steuerpflichtig ist derjenige, dem der Steuergegenstand (Grundstück) zugerechnet ist (Eigentümer, Erbbauberechtigter).
zuständiges Amt:
Stadtkämmerei
Anschrift:
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen:
Keine
Kosten/Gebühren:
Bei der Berechnung der Steuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Meßbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz beträgt z. Zt. bei der Grundsteuer A 260 vom Hundert und bei der Grundsteuer B 360 vom Hundert.
Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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23.11.2024 18:29 Uhr
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