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Ummeldung nach dem Meldegesetz (Umzug innerhalb des Stadtgebietes)Beschreibung: Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluß ist mitzubringen. Grundsätzlich ist der Anmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muß aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muß jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung). Lesen Sie bitte die Hinweise und Erläuterungen für die Ausfüllung des Meldescheins auf der Rückseite des Formulars. Sie werden dort auch auf bestimmte Rechte hingewiesen. zuständiges Amt: Haupt- und Organisationsamt zuständige Abteilung: Bürgercenter Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: -Gelbe Ummeldung; kostenlos erhältlich beim Bürgercenter; -Ausweise (Personalausweis, Reisepaß, Nationalpaß) von jeder umzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung; -Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers - den Vordruck finden Sie auf dem Ummeldeformular - oder den Mietvertrag; Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 09:33 Uhr
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