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Abmeldung nach dem Meldegesetz
Beschreibung:
Bei Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz ist keine Abmeldung notwendig. Ansonsten ist diese innerhalb einer Woche nach Wegzug vorzunehmen.
Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, aus dessen Wohnung diese Person auszieht.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson.
Die Bestellung/der Gerichtsbeschluß ist mitzubringen.
zuständiges Amt:
Haupt- und Organisationsamt
zuständige Abteilung:
Bürgercenter
Anschrift:
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen:
Abmeldeformular; kann direkt im Bürgercenter ausgefüllt und unterschrieben werden.
Kosten/Gebühren: nein
Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 09:53 Uhr
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