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Adreßänderung in FahrzeugscheinenBeschreibung: Fahrzeughalter, die innerhalb von Kaiserslautern umziehen, müssen im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel nicht nur eine polizeiliche Ummeldung vornehmen, auch die Fahrzeugscheine sind auf die neue Anschrift umzuschreiben. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge von Familienangehörigen, die mit dem Meldepflichtigen im gleichen Familienverband leben. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus § 27 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung die besagt: '...daß die Angaben im Fahrzeugschein ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Änderungen sind unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden'. Sie können diese Änderung sofort mit der polizeilichen Ummeldung bzw. wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht dabeihaben, innerhalb der nächsten Tage im Bürgercenter oder bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Merkurstraße 43 (Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00-16:00 Uhr) erledigen. zuständiges Amt: Haupt- und Organisationsamt zuständige Abteilung: Bürgercenter Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: Personalausweis; Fahrzeugschein; Kosten/Gebühren: 10,74 EUR Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 09:41 Uhr
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