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Stundung von Beiträgen
Beschreibung:
zuständiges Amt:
Tiefbauamt
zuständige Abteilung:
Erschließungs- und Ausbaubeiträge
Anschrift:
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen:
bei beantragter Stundung des Gesamtbetrages über 6 Monate, bzw. Ratenzahlung über 12 Monate : Einkommens- und Ausgabennachweis
Kosten/Gebühren:
Stundungsverfügung keine, Stundung an sich: 0,5% pro Monat
Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 10:07 Uhr
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