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Erschließungsbeiträge (Berechnung)Beschreibung: Die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen) ist Aufgabe der Gemeinden. Erschließungsanlagen sind notwendig, um Grundstücke baulich oder gewerblich nutzen zu können. Sie vermitteln daher einen (Erschließungs-)Vorteil. Dieser kommt im wesentlichen den Eigentümerinnen/Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke zugute. Im Baugesetzbuch hat der Gesetzgeber bestimmt, daß dieser Vorteil durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen ist. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. Die Herstellungskosten dieser Anlagen sind zu 90 % von den Eigentümerinnen/Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke zu tragen. Bei Beginn der Baumaßnahmen werden in der Regel Vorauszahlungen erhoben, die später auf die endgültigen Beiträge angerechnet werden. Informationen über den Beitragsstatus 'Ihrer Straße' erhalten Sie unter den angegebenen Telefonnummern. zuständiges Amt: Tiefbauamt zuständige Abteilung: Erschließungs- und Ausbaubeiträge Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flustück) sind erforderlich. Kosten/Gebühren: Der Erschließungsbeitrag ist bei der zuständigen Beitragsabteilung zu erfragen. Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 10:02 Uhr
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