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Entwässerungsbeiträge (Berechnung)
Beschreibung:
Die Stadt erhebt für die erstmalige Verschaffung einer Anschlußmöglichkeit (Neubaugebiete, bisher noch nicht anschließbare Gebiete und Grundstücke) an den Abwasserkanal von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke einen Entwässerungsbeitrag. Auskünfte zu dem Beitragsstatus Ihres Grundstückes erhalten Sie unter den angegebenen Telefonnummern.
zuständiges Amt:
Tiefbauamt
zuständige Abteilung:
Erschließungs- und Ausbaubeiträge
Anschrift:
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen:
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) sind erforderlich.
Kosten/Gebühren:
Der Entwässerungsbeitrag ist bei der zuständigen Beitragsabteilung zu erfragen.
Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 09:34 Uhr
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