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BaugenehmigungBeschreibung: Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen bedarf gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz der Genehmigung, soweit es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt. Unter 'Änderung' ist die nicht nur unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Dachgeschoßausbau, zu verstehen. Eine 'Nutzungsänderung ' ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume in Büroräume, in eine Praxis oder eine gewerbliche Nutzung geändert werden. Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauordnungsamt ggfl. unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt, auf die der Antragsteller (Bauherr) einen Rechtsanspruch hat. zuständiges Amt: Bauordnungsamt Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: Bauantragsunterlagen; Bauvorlagebrechtigung erforderlich Kosten/Gebühren: Ermittlung durch Rohbauwert Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 09:43 Uhr
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