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Zivildienst
Zivildienst ist staatlicher Pflichtdienst in Erfüllung der Wehrpflicht für diejenigen, die von ihrem Grundrecht auf Verweigerung des Dienstes an der Waffe aus Gewissensgründen Gebrauch machen.
Zivildienst ist in den meisten Fällen unmittelbarer Dienst am Menschen und wird vor allem in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch z.B. bei kommunalen oder privaten Trägern sozialer Dienste abgeleistet.
Zu den Aufgabengebieten gehören u.a. Pflege- und Betreuungsdienste, Krankentransport und Rettungsdienst, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Mobile Soziale Hilfsdienste, Versorgungstätigkeit, Handwerkliche, gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Umweltschutz.
Anderer Dienst im Ausland statt Zivildienst
Der Auslandsdienst nach § 14b Zivildienstgesetz ist kein Zivildienst im Ausland, aber er führt zur Befreiung vom deutschen Zivildienst. Aktuelle Einzelheiten und technische Details stellten die Dachorganisation für Friedensdienste AGDF, die Organisation EIRENE, Aktion Sühnezeichen und das Bundesamt für den Zivildienst bereit.
Bundesamt für den Zivildienst
Das Bundesamt für den Zivildienst gehört seit 1981 zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (in seinen im Laufe der Jahre unterschiedlichen Zuständigkeitszusammensetzungen).
Seine Zuständigkeiten sind:
- Anerkennung von ungedienten Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer,
- Heranziehung der Zivildienstleistenden,
- Anerkennung von Dienststellen der Träger als Zivildienststellen,
- Betreuung und Überwachung der Dienststellen bei ihren Aufgaben für die Zivildienstleistenden,
- Betreuung der Zivildienstleistenden u.a. in Fragen der Unterhaltssicherung, Heilfürsorge, Fahrtkostenerstattung, Aus- und Fortbildung, Berufsförderung, Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden
- Betreuung der Zivildienstleistenden vor Ort durch so genannte Regionalbetreuer.
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