Bundeswehr
Wer sich dem Ende seiner Schulzeit durch das Abitur oder dem Ende seiner Lehre nähert, sollte sich Gedanken über die Bundeswehr machen. Hier erläutern wir den Weg von der Erfassung bis zur Einberufung.
Erfassung
Die Erfassung erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Der Erfasste bekommt darüber eine Mitteilung.
Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
Einige Wochen später erhält man den Fragebogen zur Musterung. Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden. Einberufen werden kann man immer erst nach dem ersten Ausbildungsende (Lehre oder Abitur). Deshalb wird in diesem Fragebogen vor allem erfragt, was man gerade macht und wie lange das noch dauert. Der Fragebogen muss ausgefüllt, die Belege (Schulbescheinigung, Kopie Ausbildungsvertrag oder ähnliches) beigefügt und abgeschickt werden.
Musterung
Etwa neun Monate vor dem Abitur oder dem Ende der Ausbildung kommt die Ladung zur Musterung. Die Ladung zur Musterung sagt nichts darüber, ob man einberufen wird. Bei der Musterung soll die körperliche und geistige Eignung für den Dienst in der Bundeswehr festgestellt werden.
Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung
Gleich im Anschluss an die Musterung, meistens noch am selben Tag oder einige Wochen später erfolgt die Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung. Bei diesem Test wird festgestellt, für welche Verwendungen in der Truppe man besonders geeignet ist. Natürlich wird auch festgestellt, wer weniger geeignet ist und möglicherweise gar nicht gebraucht wird.
Man durchläuft eine ganze Reihe von Tests, bei denen von mathematischen und logischen Fähigkeiten bis hin zur Reaktionsschnelligkeit und psychischen Belastbarkeit allerlei getestet wird. Es wird bei der Eignungsuntersuchung natürlich auch gefragt, wo man gerne seinen Wehrdienst leisten möchte, ob man vielleicht freiwillig länger dienen möchte - dann gibt es in den Zusatzmonaten auch erheblich mehr Geld - und ob man bereit ist, an Auslandseinsätzen teilzunehmen.
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen, diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind zum Teil später oder gar nicht.
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung
Bevor der Einberufungsbescheid kommt, gibt es in einer Reihe von Fällen eine Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung. Es gibt drei Arten, wie die Bundeswehr die Einberufung zum Grundwehrdienst ankündigen kann: Zum einen gibt es das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Einheiten. Oder es gibt die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Als dritte Art der Vorinformation gibt es die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, wird man zu dem regulären Einberufungstermin zu seiner Einheit gezogen.
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Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst und Anreise zum Standort
Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der Einberufungsbescheid in dem Datum des Dienstantritts, Ort und Einheit genannt werden. Wenn dann der Wehrdienst angetreten wird, muss man eine Reihe von Papieren, Ausweisen und Formularen mitbringen. Die nachfolgende Liste verschafft einen Überblick.
- Einberufungsbescheid
- Personalausweis oder Reisepass
- Vordruck 'Fahrausweis auf Schienenstrecken der Deutschen Bahn AG zum Dienstort'
- Beschäftigungsnachweis mit den genauen Daten
- Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer privater Versicherungen
- Impfbescheinigungen/Impfpass
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- Leistungsnachweise, z.B. Führerschein, Rettungsschwimmer (DLRG), Blutspenderausweis,
Deutsches Sportabzeichen, Erste Hilfe usw.
- Nachweis besonderer Fachkenntnisse
Das Reisegepäck:
Sehr viel Gepäck sollte man nicht mit zur Bundeswehr bringen, denn man wird sich mit Anderen eine Stube teilen. Auch der Schrank ('Spind') ist nicht riesig. Zunächst wird nur das an Kleidung benötigt, was in der Freizeit getragen wird. Zusätzlich wird empfohlen: Kugelschreiber oder Filzstift, Hausschuhe und etwas Bargeld.
Die Anreise:
Die Fahrt zum Standort kostet nichts, wenn die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG benutzt werden. Ein Vordruck, in Verbindung mit dem Einberufungsbescheid, wird von der Bahn als Fahrausweis akzeptiert. Wer mit Auto oder Motorrad anreisen möchten, erhält eine Fahrkostenvergütung. Dann muss man den nicht benutzten Fahrausweis bei der Ankunft bei seiner Einheit abgeben. Wer am Bahnhof seines Dienstortes nicht mit einem Bundeswehr-Fahrzeug abgeholt wird, sollte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. Bus) zur Kaserne fahren. Die Kosten dafür werden später ersetzt, nicht hingegen die Auslagen für die Benutzung eines Taxis. Pünktliches Erscheinen ist in jedem Fall unverzichtbar. Wer also mit einem Kraftfahrzeug anreisen möchten, kalkuliert sicherheitshalber Staus oder Pannen zeitlich ein.
Die Ankunft:
Bei der Ankunft hat man sich gleich an der Wache zu melden. Von dort aus wird man weitergeleitet und es beginnt nun die Grundausbildung.
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