Hilfen bei Rechenschwächen
Von einer Dyskalkulie spricht man, wenn über einen längeren Zeitraum allgemeine und hartnäckige Schwierigkeiten beim Erlernen mathematischer Zusammenhänge auftreten. Dyskalkulie wird in der Regel während der Schulzeit festgestellt. Typische Zeitpunkte sind 3./4. Klasse. Leider gibt es im Gegensatz zur Legasthenie keine Verordnung des Kultusministeriums zum Umgang mit Dyskalkulie an Schulen. Häufig wird Dyskalkulie aus Unkenntnis nicht erkannt.
Ist eine Dyskalkulie sehr ausgeprägt, so dass eine drohende seelische Behinderung befürchtet werden muss, so ist eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig. Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer Stellungnahme des/der zuständigen Lehrers/Lehrerin können die Erziehungsberechtigten versuchen, die Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulie- Therapie beim Jugendamt nach den Richtlinien des neuen KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den § 35a erstattet zu bekommen.
Eine Dyskalkulie-Therapie stellt das Kind in den Mittelpunkt der Förderung und arbeitet mit dessen positiven Ressourcen. Die Therapie erstreckt sich in der Regel über zwei Jahre und bezieht Lehrer/innen und Eltern regelmäßig in die Entwicklung ein. Es wird einzeln oder in Kleinstgruppen gearbeitet, im Durchschnitt mit zwei Stunden pro Woche.
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