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Detailinformationen
Landesschülervertretung |
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Gremien in der Schule: |
Landesschülervertretung |
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Die Landesschülervertretung vertritt die Anliegen der Schüler der jeweiligen Schulart im Land und unterstützt die Arbeit der Schülervertretungen an den Schulen. |
Aufgaben: |
Die Aufgaben der Landesschülervertretung werden bei den einzelnen Schularten durch eine Landesschülerkonferenz und jeweils durch einen Landesvorstand wahrgenommen. Die Landesschülerkonferenz setzt sich jeweils aus bis zu drei Vertretern jeder Schule der jeweiligen Schulart zusammen. Diese werden von der Klassensprecherversammlung oder von der Schülervollversammlung gewählt.
Der Landesvorstand besteht höchstens aus elf Mitgliedern. Er wird jeweils von den Mitgliedern der Landesschülerkonferenz gewählt. Der Landesvorstand kann aus seiner Mitte einen Landesschülersprecher wählen. Der Landesvorstand bzw. der von ihm gewählte Landeschülersprecher vertritt die Landesschülervertretung gegenüber dem fachlich zuständigen Ministerium. Dieses hat den Landesvorstand bei der Vorlage neuer Regelungen, die wesentliche Angelegenheiten der Schüler betreffen, anzuhören. |
Kontakt: |
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Weiterführende Informationen: |
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22.11.2024 23:21 Uhr
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