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Koordinierung von Tiefbaumaßnahmen
Beschreibung:
Koordinierung u. Abstimmung aller Tiefbaumaßnahmen der Leitungsträger, Tiefbauamt und priv. Bauträger im öffentl. Verkehrsraum; Erteilung der Aufbruchgenehmigungen; Weitere notwendigen Genehmigungen wie: - Sondernutzungserlaubnis => Planungsamt - verkehrspolizeiliche Anordnung => Amt für öffentl. Ordnung
zuständiges Amt:
Tiefbauamt
zuständige Abteilung:
Verwaltung; Straßen- und Bürgersteigneubau; Ingenieurbau; Baukontrolle
Anschrift:
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen:
Planunterlagen über beabsichtigte Maßnahme
Kosten/Gebühren:
keine
Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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22.11.2024 18:33 Uhr
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