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Unterhaltssicherung (USG)
Hinweis zur Unterhaltssicherung:
Die zuständige Behörde für die Festlegung und Bewilligung der Leistungen zur Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsetz (USG) ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, u.a. auch für die Stadt Kaiserslautern.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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22.11.2024 19:09 Uhr
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