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Beschreibung |
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Ansprechpartner: Herr Petri
Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Gewerbesteuergesetzes von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Kosten/Gebühren:
Der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermeßbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz beträgt zur Zeit 405 vom Hundert.
Gegenstand der Steuer ist die Ausübung des Jagdrechtes im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Steuerpflichtiger ist jeder, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht.
Notwendige Unterlagen:
Jagdpachtvertrag
Kosten/Gebühren:
Die Steuer beträgt 20 v. H. der Jahresjagdpacht und wird in einem Jahresbetrag festgesetzt.
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Öffnungszeiten |
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Mo: 8:00 - 12:30 13:30 - 16:00
Di: 8:00 - 12:30 13:30 - 16:00
Mi: 8:00 - 12:30 13:30 - 16:00
Do: 8:00 - 12:30 13:30 - 16:00
Fr: 8:00 - 13:00
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