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Genehmigungsfreie VorhabenBeschreibung: Nicht alle Bauvorhaben bedürfen einer Baugenehmigung. § 62 LBauO Rh-Pf enthält eine Auflistung der genehmigungsfreien Vorhaben. Wegen ihrer Vielzahl sollen hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden: -Gebäude bis zu 50 cbm umbauen Raum; im Aussenbereich bis 10 cbm (ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten), -Pergolen, -Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1,0 qm. Es ist zu beachten, daß diese baulichen Anlagen - auch wenn sie genehmigungsfrei sind - den baurechtlichen Bestimmungen (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) entsprechen müssen. Genehmigungsfrei sind nach § 62 LBauO auch Anlagen wie Wärmepumpen, Feuerungs-, Abwasser- oder Wasserversorgungsanlagen. Darüber hinaus sieht die Landesbauordnung 1998 in § 67 auch die Genehmigungsfreiheit für Wohngebäude, Stellplätze und Garagen vor. Voraussetzung ist jedoch, daß -das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widerspricht, -die Erschließung gesichert ist und -die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, daß das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. zuständiges Amt: Bauordnungsamt Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Notwendige Unterlagen: Baugenehmigungsunterlagen (bei Vorhaben nach § 67 LBauO) Kosten/Gebühren: abhängig vom umbauten Raum (bei Vorhaben nach § 67 LBauO) Die jeweils geltenden Richtlinien, Vorschriften, Gebühren etc. zu Ihrem Anliegen können sich im Zeitverlauf ändern. Alle hier gemachten Angaben erfolgen daher grundsätzlich ohne Gewähr für deren Gültigkeit. Informieren Sie sich dazu bitte ausführlich bei der für Ihr Anliegen zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
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24.11.2024 13:35 Uhr
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