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KFZ-Ummeldung in Kaiserslautern Stadt

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Bei jedem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihr KFZ umzumelden, d.h. Ihre neue Adresse der KFZ-Zulassungsstelle zu melden. Bei Unterlassung der erforderlichen rechtzeitigen Ummeldung wegen Umzug wird i.d.R. eine Strafgebühr erhoben, was Sie besser vermeiden sollten.


Beschreibung:
Fahrzeughalter, die innerhalb von Kaiserslautern umziehen, müssen im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel nicht nur eine polizeiliche Ummeldung vornehmen, auch die Fahrzeugscheine sind auf die neue Anschrift umzuschreiben.
Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge von Familienangehörigen, die mit dem Meldepflichtigen im gleichen Familienverband leben.
Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus § 27 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung die besagt:
'...daß die Angaben im Fahrzeugschein ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Änderungen sind unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden'.
Sie können diese Änderung sofort mit der polizeilichen Ummeldung bzw. wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht dabeihaben, innerhalb der nächsten Tage im Bürgercenter oder bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Merkurstraße 43 (Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00-16:00 Uhr) erledigen.

Haupt- und Organisationsamt
Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern



Tel.: 0631/365-2457, -2506 und -2502, -2503, -25 70

Fax: 0631/365-2772

Email:
Buergercenter@Kaiserslautern.de

URL:
http://www.kaiserslautern.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 7.30-16.00 Uhr
Donnerstag: 7.30-18.00 Uhr
Freitag: 7.30-13.00 Uhr

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis; Fahrzeugschein;

Kosten/Gebühren:
10,74 EUR







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22.11.2024 05:46 Uhr

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