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Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer ist insbesondere kurzfristig orientierten Anlegern 'ein Dorn im Auge', weil ein Teil der Spekulationsgewinne an das Finanzamt abzuführen ist. Im Gegenzug beteilígt sich der Fiskus aber auch an den Spekulationsverlusten, weil hier eine Aufrechnung mit den in der Vergangenheit erzielten oder den zukünftigen Spekulationsgewinnen erfolgen kann. Die gesetzlichen Regelungen zur Spekulationssteuer, welche im Zeitverlauf Änderungen unterliegen können, sollte man als Anleger natürlich kennen und deren Auswirkungen ggf. in seine Anlagestrategie mit einbeziehen.
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24.11.2024 05:28 Uhr
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