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weitere Infos zum Thema Umschulung
Voraussetzung für die finanzielle Förderung einer Umschulung ist die Förderfähigkeit des Bildungsträgers (Institut), der Umschulungsmaßnahme (Lehrgang) sowie des Umschülers (Antragsteller). Die Dauer einer Umschulung beträgt bis zu 2 Jahre, wobei die Umschulung in Kursen von 15 bis 20 Teilnehmern durchgeführt wird. Während der Umschulung wird i.d.R. auch ein Praktikum absolviert, wodurch ggf. schon erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern geknüpft werden. Erster Ansprechpartner zu allen Fragen bezüglich der Umschulung sollte Ihr zuständiges Arbeitsamt sein.
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5.12.2024 03:38 Uhr
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